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   SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14   

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https://dejure.org/2015,18026
SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14 (https://dejure.org/2015,18026)
SG Stade, Entscheidung vom 29.06.2015 - S 1 KR 22/14 (https://dejure.org/2015,18026)
SG Stade, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - S 1 KR 22/14 (https://dejure.org/2015,18026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23a Abs 3 SGB IV; § 24 Abs 2 SGB IV; § 25 Abs 1 S. 2 SGB IV; § 28p SGB IV
    Erhebung von Säumniszuschlägen infolge der Betriebsprüfung einer Rechtsanwaltskanzlei im Hinblick auf das Mitarbeitern gezahlte Urlaubsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Säumniszuschlägen infolge der Betriebsprüfung einer Rechtsanwaltskanzlei im Hinblick auf das Mitarbeitern gezahlte Urlaubsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14
    Als Maßstab verwies die Beklagte auf die Vorgaben des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 2005, B 12 KR 3/04 R, das seinerseits auf das Urteil vom 30. März 2000, B 12 KR 14/99 R, Bezug nehme.

    Dieser hat in der Entscheidung vom 26. Januar 2005, B 12 KR 3/04 R, festgehalten, dass in Ermangelung anderer Maßstäbe auf diejenigen zurückzugreifen sei, die für die Beurteilung des Vorsatzes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV durch das BSG entwickelt wurden.

    Untauglich ist der von der Beklagten in dem Ausgangsbescheid vom 11. Oktober 2013 vorgenommene Versuch, dennoch aus einem Gegenschluss zu den Entscheidungen des BSG vom 26. Januar 2005, aaO, bzw vom 30. März 2000, aaO, einen Vorsatz daraus abzuleiten, dass die Beitragsberechnung und Lohnbuchhaltung hier durch Fachpersonal vorgenommen worden sei.

    Es ist weiterhin fraglich, ob die mit der Lohnbuchhaltung betraute Mitarbeiterin der Klägerin vorliegend als "Fachpersonal" iSd Entscheidung des BSG vom 26. Januar 2005, aaO, bezeichnet werden kann, wenn in der genannten Entscheidung ein Gegensatz zwischen der Durchführung der Meldungen zur Sozialversicherung "durch den Arbeitgeber selbst" einerseits und der Einschaltung von "Fachpersonal" andererseits differenziert wird.

    Dies wäre aber nach den Vorgaben der Entscheidung des BSG vom 26. Januar 2005, aaO, erforderlich gewesen.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14
    Als Maßstab verwies die Beklagte auf die Vorgaben des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 2005, B 12 KR 3/04 R, das seinerseits auf das Urteil vom 30. März 2000, B 12 KR 14/99 R, Bezug nehme.

    Nach der damit bezuggenommenen Entscheidung des 12. Senats zum Aktenzeichen B 12 KR 14/99 R vom 30. März 2000 ist von Vorsatz auszugehen, wenn Bewusstsein und Wille vorliegen, die Abführung der fälligen Beiträge zu unterlassen.

    Untauglich ist der von der Beklagten in dem Ausgangsbescheid vom 11. Oktober 2013 vorgenommene Versuch, dennoch aus einem Gegenschluss zu den Entscheidungen des BSG vom 26. Januar 2005, aaO, bzw vom 30. März 2000, aaO, einen Vorsatz daraus abzuleiten, dass die Beitragsberechnung und Lohnbuchhaltung hier durch Fachpersonal vorgenommen worden sei.

    Vielmehr hat das BSG in der Entscheidung vom 30. März 2000, aaO, den Verweis auf das Fachpersonal im Sinnzusammenhang mit Ausführungen dazu geäußert, dass nicht selten fahrlässige Rechtsunkenntnis bestehen werde.

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14
    Neben den Urteilen, auf die die Beklagte bereits zuvor Bezug genommen hatte, verwies sie nunmehr auch auf das Urteil des BSG vom 1. Juli 2010 zum Aktenzeichen B 13 R 67/09 R.

    Das Gericht folgt nicht der Rechtsprechung des 13. Senats aus dem Urteil vom 1. Juli 2010, B 13 R 67/09 R.

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14
    Vielmehr ist auf die Kenntnis der zuständigen Funktionsträger abzustellen (BSG, Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R).

    Jedenfalls dann, wenn es an der derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - L 16 R 41/08

    Zahlung von Säumniszuschlägen für nachgeforderte

    Auszug aus SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14
    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in dem Urteil vom 17. Oktober 2008, L 16 R 41/08, diskutiert, ob eine Zurechnung möglich sei, wenn die Kontrolle und die Überwachung der sich fehlverhaltenden Mitarbeiter ihrerseits nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, also bei ordnungsgemäßem Geschäftsablauf ein Fehlverhalten hätte bemerkt werden müssen.
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